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EU-Marke beim EUIPO anmelden – Marke in Europa schützen.

Die Anmeldung einer Unionsmarke mit Wirkung für alle Mitgliedsstaaten der EU ist beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (European Union Intellectual Property Office, EUIPO) in Alicante/Spanien vorzunehmen. Die Anmeldegebühr ist innerhalb eines Monats zu zahlen; die Anmeldung wird dann veröffentlicht, sofern keine absoluten Schutzhindernisse bestehen. Wenn kein Widerspruch gegen die Markenanmeldung erhoben wird, wird sie schließlich ins Markenregister eingetragen.


Die Schutzdauer einer eingetragenen Unionsmarke beginnt mit dem Anmeldetag und endet zehn Jahre später am letzten Tag des Monats, in dem die Marke angemeldet wurde. Sie kann immer wieder um jeweils zehn Jahre verlängert werden.

Gebühren des EUIPO für eine Markenanmeldung

Das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) berechnet folgende Gebühren für die Anmeldung und Verlängerung einer EU-Marke:


  •  850,00 € Grundgebühr für die Anmeldung einer Marke mit einer Klasse

  •  50,00 € für die zweite Klasse

  •  150,00 € pro Klasse ab der dritten Klasse

  •  850,00 € Verlängerungsgebühr (Grundgebühr, nach jeweils 10 Jahren)


Die Grundgebühr für die Anmeldung einer Unionsmarke beträgt unabhängig von der Markenform 850,00 €.


Bei der Markenanmeldung muss angegeben werden, für welche Waren oder Dienstleistungen die Marke geschützt werden soll. Alle Waren und Dienstleistungen lassen sich in eine der 45 Nizza-Klassen einordnen. Die Amtsgebühren berechnen sich danach, für wieviele Klassen die Marke angemeldet werden soll. Eine Klasse ist von der Grundgebühr abgedeckt; für die zweite Klassen werden weitere 50,00 € berechnet und ab der dritten Klasse kommen für jede Klasse weitere 150,00 € hinzu. Um welche Markenform (Wortmarke, Wort-/Bildmarke, Bildmarke, 3D-Marke, Farbmarke, Geährleistungsmarke usw.) es sich handelt, spielt keine Rolle.


Die Verlängerung einer Marke mit Schutzwirkung für die Europäische Union (EU-Marke, Unionsmarke) nach jeweils zehn Jahren kostet genauso viel wie die Anmeldung einer solchen Marke.

Wir wollen nicht möglichst viele, sondern möglichst gute Marken anmelden

Eine Marke anmelden kann jeder. Richtig anmelden mit Erzielung einer optimalen Schutzwirkung und unter Berücksichtigung der individuellen Kollisionslage, also der prioritätsälteren Marken und anderen Kennzeichen, kann hingegen ohne die entsprechenden Erfahrungswerte schwierig sein.


Wir sehen unsere Aufgabe deshalb in erster Linie in der Markenfindung, Markenberatung und Markenrecherche, die Ihnen letztlich die Entscheidung erleichtern, in welcher Form Ihre Marken angemeldet werden sollen. Zu diesem Zweck entwickeln wir individuelle Markenstrategien, gerne für eine einzelne Marke in Deutschland, gerne aber auch unter Berücksichtigung komplexer Sachverhalte für fünf verschiedene Marken in zehn verschiedenen Ländern.


Vernünftige Beratung, so wie wir sie verstehen, kostet Zeit. Wir bieten deshalb keine mehr oder weniger kostendeckenden Festpreise an, sondern rechnen unsere Leistungen nach dem entstandenen Zeitaufwand zu einem vorher vereinbarten Stundensatz ab. Das muss nicht zwangsläufig teuer sein. Im Gegenteil: ein guter Rat zu fairen Konditionen ist gerade in Markenangelegenheiten häufig viel mehr wert als er kostet.


Damit unser Honorar planbar und kontrollierbar ist, stimmen wir den voraussichtlich erforderlichen Zeitaufwand gerne mit Ihnen ab; die Anmeldung einer Unionsmarke lässt sich schon ab etwa 750,00 € (netto) durchführen. So ist gewährleistet, dass wir allen Fragen, die mit Ihrer geplanten Markenanmeldung einhergehen, die nötige Aufmerksamkeit widmen, damit Sie nicht später böse Überraschungen erleben.


Ungenauigkeiten bei der Anmeldung können später Kosten verursachen, die ein Vielfaches der durch eine Markenanmeldung verursachten Gebühren und Honorare ausmachen. Das Prozessrisiko eines einfachen Markenrechtsstreits, bei dem es um nicht überdurchschnittlich bekannte Marken geht, liegt bei etwa 7.000,00 € in der ersten Instanz und etwa bei weiteren 8.000,00 € in der zweiten Instanz. Die durch die Änderung des Produktnamens verursachten Kosten liegen meist noch erheblich darüber.


Es lohnt sich nach unserer Auffassung deshalb, bei der Markenanmeldung sehr genau zu arbeiten. Sie bestimmen, wieviel Zeit wir dafür aufwenden.

Anmeldung einer EU-Marke oder einer internationalen Registrierung

Sie möchten eine deutsche Marke oder eine IR-Marke anmelden? Hier finden Sie weitere Informationen zum Anmeldeverfahren und zu den Kosten der Markenanmeldung:


  •  Deutschland: Kosten Markenanmeldung DPMA deutsche Marke schützen

  •  International: Kosten Markenanmeldung WIPO IR-Marke schützen

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Markenrecht und Markenanmeldung zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte und Gemeinden gehören: Hilden, Langenfeld, Kaarst, Meerbusch, Neuss, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Krefeld, Kempen, Wuppertal, Mettmann, Erkrath, Haan, Remscheid, Solingen, Velbert, Dinslaken, Duisburg, Mülheim, Oberhausen und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.