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Markenanmeldung – Marken anmelden und schützen.

Eine eingetragene Marke gewährt ihrem Inhaber das exklusive Recht, das geschützte Zeichen für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu benutzen; er kann es anderen nach der Eintragung der Marke untersagen, ohne sein Zustimmung identische oder ähnliche Zeichen für diese Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. Schützen Sie deshalb Ihre Marken, bevor es ein anderer tut.

Markenform

Als Marke geschützt werden können beispielsweise Zeichen und Wörter, Namen, Abbildungen, Logos, Buchstabkombinationen sowie Zahlen und Symbole, soweit sie Unterscheidungskraft aufweisen, also geeignet sind, die Dienstleistungen oder Waren eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen unterscheiden.


Eine Wortmarke besteht nur aus Textelementen, während eine reine Bildmarke ausschließlich grafische Elemente hat; eine Wort-/Bildmarke kombiniert Textelemente mit grafischen Elementen. Weniger verbreitete Markenformen sind unter anderem 3D-Marken und reine Farbmarken.


Eine Marke wird nur dann eingetragen, wenn sie grafisch darstellbar ist und keine absoluten Schutzhindernisse bestehen, etwa das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft, Täuschungsgefahr oder ein Freihaltungsbedürfnis aufgrund des beschreibenden Charakters der Zeichenfolge.

Individual- oder Kollektivmarke

Inhaber einer Individualmarke können natürliche oder juristische Personen sein. Die meisten eingetragenen Marken sind Individualmarken.


Eine Kollektivmarke wird nur zugunsten von rechtsfähigen Verbänden (etwa von Händlern oder Herstellern) oder von juristischen Person des öffentlichen Rechts eingetragen. Sie werden häufig zur Kennzeichnung von Produkten verwendet, die bestimmte gemeinsame Merkmale aufweisen.

Kollisionsrecherche

Ob der Marke relative Schutzhindernisse entgegenstehen, also andere Marken oder andere Schutzrechte Dritter verletzt, ist für die Eintragung zunächst unerheblich. Dennoch empfiehlt es sich, das vor der Anmeldung im Rahmen einer Markenrecherche überprüfen zu lassen, weil der betroffene Dritte möglicherweise Widerspruch gegen die Markenanmeldung einlegen oder später im Rahmen eines Löschungs- oder Verletzungsverfahrens gegen Ihre Marke vorgehen wird. Die dadurch entstehenden Kosten übersteigen die durch eine Kollisionsrecherche verursachten Kosten in der Regel um ein Vielfaches und lassen sich ganz einfach vermeiden.

Territoriale Reichweite: Deutschland, Europa oder international

Der Markenschutz endet an der Landesgrenze. Die Entscheidung über die Reichweite Ihrer Marke ist deshalb von erheblicher Bedeutung und hängt im Wesentlichen davon ab, wo Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen in absehbarer Zeit, also innerhalb der nächsten fünf Jahre (der Benutzungsschonfrist) absetzen wollen – in Deutschland, der EU oder anderen Ländern.

Eintragungsverfahren

Deutsche Marken sind beim DPMA, dem Deutschen Patent- und Markenamt in München anzumelden. Die anfallenden Anmeldegebühren sind innerhalb von drei Monaten zu zahlen. Es wird dann geprüft, ob absolute Schutzhindernisse bestehen. Wenn das nicht der Fall ist, wird die neue Marke in das Markenregister eingetragen und die Eintragung wird veröffentlicht. Hier finden Sie weitere Informationen zur Markenanmeldung beim DPMA: Marke schützen in Deutschland.


Eine Unionsmarke (EU-Marke) wird beim EUIPO, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (European Union Intellectual Property Office) in Alicante, Spanien angemeldet. Die Anmeldung wird nach Zahlung der Anmeldegebühren veröffentlicht, sofern keine absoluten Schutzhindernisse bestehen. Wenn kein Widerspruch gegen die Eintragung der Marke erhoben wird, wird sie schließlich ins Markenregister eingetragen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Markenanmeldung beim EUIPO: EU-Marke schützen in Europa.


Für die Internationale Registrierung einer Marke (IR-Marke) ist die WIPO, die World Intellectual Property Organization, zuständig. Eine IR-Marke bezeichnet die Erstreckung des Schutzes einer schon bestehenden Marke (sogenannte „Basismarke“) auf ein weiteres Land nach dem Madrider System zur Internationalen Registrierung von Marken, also entweder nach dem Madrider Markenabkommen (MMA) oder dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA). Hier finden Sie weitere Informationen zur Markenanmeldung bei der WIPO: IR-Marke international schützen.

Was können wir für Sie tun?

Wir beraten unsere Mandanten zunächst, wo und in welcher Form ihre Marke angemeldet werden soll, nachdem wir gemeinsam eine auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Markenstrategie entwickelt haben. Viele Fragen sind dabei zu klären:


  •  Welche Markenform darf es sein? Wortmarke, Wort-/Bildmarke, Bildmarke, 3D-Marke, Gewährleistungsmarke oder etwas Ausgefalleneres?

  •  Welcher Schutzbereich ist sinnvoll – Deutschland, Europa oder andere Länder? Soll der Schutz der Marke auf andere Länder erstreckt werden, sobald sie angemeldet ist?

  •  Welche Waren und Dienstleistungen sollen geschützt werden? Ist ein enger oder weiter Schutzumfang sinnvoll?


Nach Klärung dieser Fragen führen wir Markenanmeldungen beim DPMA, EUIPO oder der WIPO durch, nachdem wir die Schutzfähigkeit der neuen Marke geprüft haben. Besondere Aufmerksamkeit verdient das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einer neuen Marke; durch eine geschickte Formulierung lassen sich sowohl eine optimale Schutzwirkung der Marke erzielen als auch Kollisionen mit anderen Marken vermeiden. Wir prüfen deshalb im Rahmen einer Markenrecherche, ob andere, bereits eingetragene Marken möglicherweise mit der neu anzumeldenden Marke kollidieren.


Einen Überblick über die mit einer Markenanmeldung verbundenen Kosten finden Sie hier: Was kostet eine Markenanmeldung?


Eine Erstberatung zu Markenanmeldungen bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.

Nach der Eintragung: Überwachung Ihrer Marken

Wir beobachten im Rahmen der Markenüberwachung die Anmeldung neuer Marken in Deutschland, Europa und weltweit und führen Widerspruchsverfahren gegen solche Marken führen, bei denen eine Verwechslungsgefahr mit den Marken unserer Mandanten besteht; wir führen Löschungsverfahren gegen Marken, die wegen Nichtigkeit oder Verfalls löschungsreif sind. Natürlich unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Verfolgung von Markenverletzungen – Markenschutz.


Wir übernehmen die Markenverwaltung für das vollständige Markenportfolio unserer Mandanten. Dazu gehört die Überwachung der laufenden Fristen (etwa für die rechtzeitige Markenverlängerung) und die gesamte Korrespondenz mit den jeweiligen Markenämtern und Dritten. Wir verfügen über Expertise in diesem Spezialgebiet und entlasten Ihre Mitarbeiter nachhaltig.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Markenrecht und Markenanmeldung zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte und Gemeinden gehören: Hilden, Langenfeld, Kaarst, Meerbusch, Neuss, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Krefeld, Kempen, Wuppertal, Mettmann, Erkrath, Haan, Remscheid, Solingen, Velbert, Dinslaken, Duisburg, Mülheim, Oberhausen und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.