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Erstberatung zu Markenanmeldungen zum Festpreis.
Im Rahmen einer Erstberatung zu einer Markenanmeldung besprechen wir mit Ihnen, wie Sie Ihr Vorhaben am besten in die Tat umsetzen können.
Die Erstberatung zu einer Markenanmeldung führen wir zu günstigen und transparenten Pauschalpreisen durch. Wir berechnen für eine markenrechtliche Erstberatung lediglich 250,00 € zuzüglich Umsatzsteuer – dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Davon abgedeckt ist eine persönliche oder telefonische Beratung, die gerne etwa eine Stunde Zeit in Anspruch nehmen darf.
Bei einer weitergehenden Beauftragung in derselben Angelegenheit wird das Honorar angerechnet, so dass wir für die Erstberatung dann letztlich nichts berechnen. Ihr erster Anruf ist selbstverständlich in jedem Fall kostenfrei.
Was können wir für Sie tun?
Im Rahmen einer Erstberatung klären wir unter anderem folgende Fragen:
• Wie schütze ich meine Produkte am besten? Wie kann ich meinen Firmennamen schützen? Wie kann ich mein Logo schützen?
• Wo sollten Ihre Marken idealerweise angemeldet werden? In Deutschland, in der EU oder in anderen Ländern? Soll der Schutz der Marken auf andere Länder erstreckt werden, sobald sie angemeldet ist?
• Ist eine Wortmarke ideal, oder wäre eine Bildmarke oder eine Wort-/Bildmarke besser? Vielleicht auch eine Kombination mehrerer Marken?
• Welche andere Markenformen kommen eventuell noch in Betracht (3D-Marke, Klangmarke, usw.)?
• Soll die Marke als Individualmarke, als Kollektivmarke oder als Gewährleistungsmarke angemeldet werden?
• Welche Waren und Dienstleistungen sollen geschützt werden? Ist ein enger oder weiter Schutzumfang sinnvoll? Wie wird das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis am besten formuliert?
• Wie kann ich sichergehen, dass "meine" Marke noch frei ist (Markenrecherche – Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche, national und international)?
• Welche Kosten entstehen im Rahmen einer Markenanmeldung beim DPMA, EUIPO oder der WIPO?
• Wie lange dauert es bis zur Registrierung der Marke voraussichtlich?
• Wie schütze ich mich gegen die Anmeldung ähnlicher Marken nach der Eintragung meiner Marken (Markenüberwachung, Widerspruch gegen Markenanmeldung)?
• Wie kann ich nach der Eintragung meiner Marken gegen die Nutzung identischer oder ähnlicher Marken vorgehen (Abmahnung bei Markenverletzung)?
• Wie kann ich Marken gegebenenfalls löschen lassen, gegen Marken, die wegen Nichtigkeit oder Verfalls löschungsreif sind (Löschungsverfahren)?
• Wie kann ich Lizenzen an meinen Marken einräumen (Markenlizenzvertrag)?
Jede Menge Fragen? Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie weitere Informationen zu einem markenrechtlichen Thema benötigen.
Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne
Nehmen Sie noch heute unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Markenrecht und Markenanmeldung zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.
Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte und Gemeinden gehören: Hilden, Langenfeld, Kaarst, Meerbusch, Neuss, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Krefeld, Kempen, Wuppertal, Mettmann, Erkrath, Haan, Remscheid, Solingen, Velbert, Dinslaken, Duisburg, Mülheim, Oberhausen und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.