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Wort-/Bildmarke anmelden

Vor Anmeldung einer Marke ist neben vielen anderen Fragen zu klären, in welcher Form sie angemeldet werden soll. Welche Markenform die richtige ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Am häufigsten werden Marken als Wortmarke, Wort-/Bildmarke oder Bildmarke angemeldet; daneben gibt es beispielsweise dreidimensionale Marken, Kennfadenmarken, Hörmarken und Gewährleistungsmarken.


Eine Wort-/Bildmarke hat sowohl Textelemente als auch grafische Elemente. Sie besteht aus einer Kombination von Wort- und Bildbestandteilen, oder aus Wörtern, die grafisch gestaltet sind.

Wort-/Bildmarke in Deutschland, in Europa oder international anmelden

Wir beraten unsere Mandanten zu der Frage, welche Markenform sinnvoll ist, nachdem wir eine auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Markenstrategie entwickelt haben. Zu klären ist auch, welcher Schutzbereich erforderlich ist, also ob die Marke in Deutschland, Europa oder international angemeldet werden soll, und wie das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis formuliert werden soll. Nach Klärung dieser Fragen führen wir Markenanmeldungen beim DPMA, EUIPO oder der WIPO durch.


Sie möchten eine deutsche Marke, eine EU-Marke oder eine IR-Marke anmelden? Hier finden Sie weitere Informationen zum Anmeldeverfahren und den Kosten:


  •  Deutschland: Markenanmeldung DPMA: Wort-/Bildmarke in Deutschland schützen

  •  Europäische Union: Markenanmeldung EUIPO: EU-Marke Wort-/Bildmarke in Europa schützen

  •  International: Markenanmeldung WIPO: IR-Marke Wort-/Bildmarke international schützen

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Markenrecht und Markenanmeldung zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte und Gemeinden gehören: Hilden, Langenfeld, Kaarst, Meerbusch, Neuss, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Krefeld, Kempen, Wuppertal, Mettmann, Erkrath, Haan, Remscheid, Solingen, Velbert, Dinslaken, Duisburg, Mülheim, Oberhausen und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.