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Madrider Markenabkommen und Protokoll zum Madrider Markenabkommen – MMA und PMMA.

Das Madrider Markenabkommen (MMA) und das Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) bilden das Madrider System zur Internationalen Registrierung von Marken. Die folgenden Länder sind entweder dem MMA, dem PMMA oder beiden beigetreten:


Ägypten, African Intellectual Property Organization (OAPI), Albanien, Algerien, Antigua und Barbuda, Armenien, Australien, Azerbaijan, Bahrain, Belgien, Bhutan, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Bulgarien, China, Dänemark, Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea), Deutschland, Estland, Europäische Union, Finnland, Frankreich, Gambia, Georgien, Ghana, Griechenland, Island, Indien, Iran, Irland, Israel, Italien, Japan, Kambodscha, Kasachstan, Kenia, Kirgisistan, Kolumbien, Kroatien, Kuba, Laos, Lettland, Lesotho, Liberia, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Marokko, Mazedonien, Mexico, Moldawien, Monaco, Mongolei, Montenegro, Mosambik, Namibia, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Oman, Philippinen, Polen, Portugal, Republik Korea (Südkorea), Rumänien, Russische Föderation (Russland), Ruanda, Sambia, San Marino, SaoTome und Principe, Serbien, Schweden, Schweiz, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sudan, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Tschechische Republik, Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vereinigte Arabische Republik, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika (USA), Vietnam, Weißrussland, Zypern

Internationale Registrierung von Marken

Das Madrider System ermöglicht die internationale Registrierung von Marken in der Weise, dass der Schutz einer nationalen Marke in einem Mitgliedsstaat auf Antrag des Markeninhabers unter den im MMA oder PMMA definierten Voraussetzungen auch in den anderen Mitgliedsstaaten anerkannt wird.


Die in einem Mitgliedsstaat registrierte nationale Basismarke wird auf diese Weise zur international registrierten IR-Marke. Der Weg dorthin führt zunächst über das nationale Markenamt, bei dem die Basismarke registriert ist, etwa bei deutschen Marken über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) oder bei EU-Marken über das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (European Union Intellectual Property Office, EUIPO). IR-Marken werden von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, WIPO) in Genf verwaltet.

MMA und PMMA

Ob sich die internationalen Registrierung einer Marke im Einzelfall nach dem MMA oder dem PMMA richtet, hängt von der Konstellation der beteiligten Länder ab. Bei einer deutschen Basismarke findet das PMMA Anwendung, sofern das Zielland ebenfalls Mitglied des PMMA ist, andernfalls das MMA. Eine europäischen Basismarke kann nur auf solche Länder erstreckt werden die Mitglied des PMMA sind, weil die Europäische Union dem MMA nicht beigetreten ist. Die meisten Länder sind allerdings Vertragsstaat des PMMA, so dass eine internationale Schutzrechtserstreckung in den meisten Fällen möglich ist.


Die beiden Abkommen unterscheiden sich in einigen Einzelheiten, etwa bei der Schutzdauer der international registrierten Marke. Sie beträgt zwanzig Jahre bei einer IR-Marke, die nach dem MMA registriert wurde, und zehn Jahre bei einer IR-Marke, die nach dem PMMA registriert wurde; in beiden Fällen kann die Schutzdauer beliebig oft verlängert werden. Auch in anderen Einzelheiten unterscheiden sich die beiden Abkommen.

Was können wir für Sie tun?

Sie möchten eine IR-Marke, eine EU-Marke oder eine deutsche Marke anmelden? Hier finden Sie weitere Informationen zum Anmeldeverfahren und den Kosten:


  •  Europäische Union: Markenanmeldung EUIPO: EU-Marke Unionsmarke in Europa schützen

  •  Deutschland: Markenanmeldung DPMA: Marke in Deutschland schützen

  •  International: Markenanmeldung WIPO: IR-Marke international schützen


Eine Erstberatung zu Markenanmeldungen bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Möchten Sie eine IR-Marke anmelden? Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Markenrecht und Markenanmeldung zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte und Gemeinden gehören: Hilden, Langenfeld, Kaarst, Meerbusch, Neuss, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Krefeld, Kempen, Wuppertal, Mettmann, Erkrath, Haan, Remscheid, Solingen, Velbert, Dinslaken, Duisburg, Mülheim, Oberhausen und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.