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Marke international schützen: IR-Marke bei der WIPO anmelden.

Bei der Anmeldung einer IR-Marke wird der Schutz einer bereits eingetragenen Marke auf ein weiteres Land erstreckt; die „Basismarke“ oder „Ursprungsmarke“ wird international registriert. Die Anmeldung ist beim jeweiligen nationalen Markenamt vorzunehmen, das die Anmeldung dann an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf weiterleitet, also für deutsche Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und für Unionsmarken beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO).

Eintragungsverfahren bei IR-Marken

Nach Eingang der Anmeldung trägt die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) die Anmeldung zunächst in das internationale Markenregister ein und veröffentlicht die Eintragung in der „Gazette des marques internationales“. Dadurch ist die Marke in jedem der in der Anmeldung benannten Länder als Schutzgesuch hinterlegt. Diese können den Schutz nach den nationalen Gesetzen verweigern, wenn absolute oder relative Schutzhindernisse vorliegen; das hat allerdings keine Auswirkungen auf den Bestand der Marke in anderen Ländern.


Soweit Markenschutz gewährt wird, hat der Inhaber der IR-Marke die gleichen Rechte wie ein Inhaber einer nationalen Marke in dem jeweiligen Land. Die Schutzdauer beträgt zwanzig Jahre bei einer IR-Marke, die nach dem MMA registriert wurde, und zehn Jahre bei einer IR-Marke, die nach dem PMMA registriert wurde; sie kann wie bei deutschen Marken und Unionsmarken beliebig oft verlängert werden.


Eine IR-Marke ist zunächst keine eigenständige Marke. Die internationale Registrierung ist während der ersten fünf Jahre abhängig vom Bestand der Basismarke; wird die Basismarke innerhalb dieses Zeitraums gelöscht oder wird die Basisanmeldung zurückgenommen oder zurückgewiesen, entfällt auch der Schutz aus der internationalen Registrierung. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums wird die IR-Marke unabhängig von der Basismarke.

Gebühren der WIPO bei einer Markenanmeldung

Bei der Anmeldung einer IR-Marke sind folgende Gebühren an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf zu zahlen:


  •  653 CHF (schwarz/weiß) bzw. 903 CHF (Farbmarke) – Grundgebühr

  •  In der Regel weitere 100 CHF Gebühren pro Land

  •  Gebühren der beteiligten Länder


Die Höhe der einzelnen Gebühren hängt von der Konstellation der beteiligten Länder und von der Basismarke ab; das DPMA berechnet derzeit beispielsweise 180,00 EUR.

Wir wollen nicht möglichst viele, sondern möglichst gute Marken anmelden

Eine Marke anmelden kann jeder. Richtig anmelden mit Erzielung einer optimalen Schutzwirkung und unter Berücksichtigung der individuellen Kollisionslage, also der prioritätsälteren Marken und anderen Kennzeichen, kann hingegen ohne die entsprechenden Erfahrungswerte schwierig sein.


Wir sehen unsere Aufgabe deshalb in erster Linie in der Markenfindung, Markenberatung und Markenrecherche, die Ihnen letztlich die Entscheidung erleichtern, in welcher Form Ihre Marken angemeldet werden sollen. Zu diesem Zweck entwickeln wir individuelle Markenstrategien, gerne für eine einzelne Marke in Deutschland, gerne aber auch unter Berücksichtigung komplexer Sachverhalte für fünf verschiedene Marken in zehn verschiedenen Ländern.


Vernünftige Beratung, so wie wir sie verstehen, kostet Zeit. Wir bieten deshalb keine mehr oder weniger kostendeckenden Festpreise an, sondern rechnen unsere Leistungen nach dem entstandenen Zeitaufwand zu einem vorher vereinbarten Stundensatz ab. Das muss nicht zwangsläufig teuer sein. Im Gegenteil: ein guter Rat zu fairen Konditionen ist gerade in Markenangelegenheiten häufig viel mehr wert als er kostet.


Damit unser Honorar planbar und kontrollierbar ist, stimmen wir den voraussichtlich erforderlichen Zeitaufwand gerne mit Ihnen ab; die Anmeldung einer IR-Marke lässt sich schon ab etwa 1.000,00 € (netto) durchführen. So ist gewährleistet, dass wir allen Fragen, die mit Ihrer geplanten Markenanmeldung einhergehen, die nötige Aufmerksamkeit widmen, damit Sie nicht später böse Überraschungen erleben.


Ungenauigkeiten bei der Anmeldung können später Kosten verursachen, die ein Vielfaches der durch eine Markenanmeldung verursachten Gebühren und Honorare ausmachen. Das Prozessrisiko eines einfachen Markenrechtsstreits, bei dem es um nicht überdurchschnittlich bekannte Marken geht, liegt bei etwa 7.000,00 € in der ersten Instanz und etwa bei weiteren 8.000,00 € in der zweiten Instanz. Die durch die Änderung des Produktnamens verursachten Kosten liegen meist noch erheblich darüber.


Es lohnt sich nach unserer Auffassung deshalb, bei der Markenanmeldung sehr genau zu arbeiten. Sie bestimmen, wieviel Zeit wir dafür aufwenden.

Anmeldung einer deutschen Marke oder einer EU-Marke

Sie möchten eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke (EU-Marke) anmelden? Hier finden Sie weitere Informationen zum Anmeldeverfahren und zu den Kosten der Markenanmeldung:


  •  Deutschland: Kosten Markenanmeldung DPMA deutsche Marke schützen

  •  Europäische Union: Kosten Markenanmeldung EUIPO EU-Marke Unionsmarke schützen

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Markenrecht und Markenanmeldung zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte und Gemeinden gehören: Hilden, Langenfeld, Kaarst, Meerbusch, Neuss, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Krefeld, Kempen, Wuppertal, Mettmann, Erkrath, Haan, Remscheid, Solingen, Velbert, Dinslaken, Duisburg, Mülheim, Oberhausen und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.