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Internationale Marke anmelden (IR-Marke) – Marken international schützen.

Bei der Anmeldung einer IR-Marke wird der Schutz einer bereits eingetragenen „Basismarke“ über das Madrider Markenabkommen (MMA) oder das Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) auf ein weiteres Land erstreckt – die Basismarke wird so international registriert. Das ist möglich, sofern Ursprungs- und Zielland Mitglieder desselben Abkommens sind. Die folgenden Länder sind entweder dem MMA, dem PMMA oder beiden beigetreten:


Ägypten, African Intellectual Property Organization (OAPI), Albanien, Algerien, Antigua und Barbuda, Armenien, Australien, Azerbaijan, Bahrain, Belgien, Bhutan, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Bulgarien, China, Dänemark, Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea), Deutschland, Estland, Europäische Union (EU), Finnland, Frankreich, Gambia, Georgien, Ghana, Griechenland, Island, Indien, Iran, Irland, Israel, Italien, Japan, Kambodscha, Kasachstan, Kenia, Kirgisistan, Kolumbien, Kroatien, Kuba, Laos, Lettland, Lesotho, Liberia, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Marokko, Mazedonien, Mexico, Moldawien, Monaco, Mongolei, Montenegro, Mosambik, Namibia, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Oman, Philippinen, Polen, Portugal, Republik Korea (Südkorea), Rumänien, Russische Föderation (Russland), Ruanda, Sambia, San Marino, SaoTome und Principe, Serbien, Schweden, Schweiz, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sudan, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Tschechische Republik, Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vereinigte Arabische Republik, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika (USA), Vietnam, Weißrussland, Zypern

Vorteile der internationalen Registrierung einer Marke

Die internationale Erstreckung einer nationalen Marke in ein oder mehrere Zielländer bietet erhebliche Vorteile gegenüber der Anmeldung von einzelnen nationalen Marken durch Vertreter vor Ort. Sie verursacht erheblich weniger Verwaltungsaufwand und ist darüber hinaus nicht nur aus diesem Grund in der Regel wesentlich günstiger.


Der gesamte Prozess wird von der WIPO verwaltet. Es ist nur ein Antrag erforderlich, unabhängig von der Zahl der Länder, in die die Basismarke erstreckt werden soll. Auch die nachträgliche Erstreckung auf weitere Länder, die in der Anmeldung nicht angegeben wurden, ist problemlos möglich. Sie benötigen darüber hinaus keinen Vertreter vor Ort im Zielland, jedenfalls so lange dort von dem Markenamt oder anderen Markeninhabern keine Einwände gegen die internationale Registrierung in diesem Land wegen absoluter oder relativer Schutzhindernisse erhoben werden.


So haben Sie während des gesamten Anmeldeverfahrens und auch danach im Rahmen der Markenverwaltung nicht 10 verschiedene Ansprechpartner für die 10 Länder, in denen Ihr Unternehmen aktiv ist, sondern nur einen Ansprechpartner: uns.

Was können wir für Sie tun?

Sie möchten eine IR-Marke, eine EU-Marke oder eine deutsche Marke anmelden? Hier finden Sie weitere Informationen zum Anmeldeverfahren und den Kosten:


  •  Europäische Union: Markenanmeldung EUIPO: EU-Marke Unionsmarke in Europa schützen

  •  Deutschland: Markenanmeldung DPMA: Marke in Deutschland schützen

  •  International: Markenanmeldung WIPO: IR-Marke international schützen


Eine Erstberatung zu Markenanmeldungen bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Markenrecht und Markenanmeldung zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte und Gemeinden gehören: Hilden, Langenfeld, Kaarst, Meerbusch, Neuss, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Krefeld, Kempen, Wuppertal, Mettmann, Erkrath, Haan, Remscheid, Solingen, Velbert, Dinslaken, Duisburg, Mülheim, Oberhausen und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.