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Markenschutz in allen EU-Mitgliedsstaaten – EU-Marke (Unionsmarke) anmelden.

Mit der Anmeldung einer Unionsmarke lässt sich eine Zeichenfolge mit Wirkung für alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union schützen. Das sind derzeit:


  •  Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande (seit 1. Januar 1958)

  •  Deutschland (seit 1. Januar 1958 und 3. Oktober 1990)

  •  Dänemark, Irland (seit 1. Januar 1973)

  •  Griechenland (seit 1. Januar 1981)

  •  Portugal, Spanien (seit 1. Januar 1986)

  •  Finnland, Österreich, Schweden (seit 1. Januar 1995)

  •  Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern (seit 1. Mai 2004)

  •  Bulgarien, Rumänien (seit 1. Januar 2007)

  •  Kroatien (seit 1. Juli 2013)

Eintragungsverfahren

Die Anmeldung einer Unionsmarke ist beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (European Union Intellectual Property Office, EUIPO) in Alicante/Spanien vorzunehmen. Innerhalb eines Monats ist die Anmeldegebühr zu zahlen. Als nächstes wird geprüft, ob der Anmeldung absolute Schutzhindernisse entgegenstehen; sofern das nicht der Fall ist, wird die Anmeldung veröffentlicht. Wenn dann kein Widerspruch gegen Markenanmeldung erhoben wird, wird die EU-Marke schließlich ins Markenregister eingetragen.

Was können wir für Sie tun?

Sie möchten eine EU-Marke, eine deutsche Marke oder eine IR-Marke anmelden? Hier finden Sie weitere Informationen zum Anmeldeverfahren und den Kosten:


  •  Europäische Union: Markenanmeldung EUIPO: EU-Marke Unionsmarke in Europa schützen

  •  Deutschland: Markenanmeldung DPMA: Marke in Deutschland schützen

  •  International: Markenanmeldung WIPO: IR-Marke international schützen


Eine Erstberatung zu Markenanmeldungen bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf und fordern ein Angebot für die Anmeldung Ihrer EU-Marke an. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Markenrecht und Markenanmeldung zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte und Gemeinden gehören: Hilden, Langenfeld, Kaarst, Meerbusch, Neuss, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Krefeld, Kempen, Wuppertal, Mettmann, Erkrath, Haan, Remscheid, Solingen, Velbert, Dinslaken, Duisburg, Mülheim, Oberhausen und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.